Standaktion am Herbstmarkt: Konzernverantwortung Jetzt

Da Amnesty International sich im Rahmen der Koalition für Konzernverantwortung weiterhin für ein griffiges Konzernverantwortungsgesetz zum Schutz von Menschenrechten und Umweltschutz einsetzt, wie es ja in vielen europäischen Ländern bereits existiert, wählte die AI-Gruppe Rheintal dieses Thema für die Standaktion am Herbstmarkt in Heerbrugg.

Es wurden Infoflyer verteilt die u.a. aktuelle Fälle von Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen aufzeigen, in die Schweizer Konzerne involviert sind.
Die Reaktionen der Standbesucher waren unterschiedlich. Die Konzern-verantwortungsinitiative wurde 2020 von der Mehrheit der Stimmberechtigten mit 50,7% angenommen und Ende 2022 erzielte die „Petition für mehr Konzernverantwortung“
in nur 100 Tagen 217`509 Unterschriften. Eine der eindrücklichsten Petitionen aller Zeiten!

Aber die Frage, warum in Bundesbern betreffend Konzernverantwortungsgesetz bislang nichts geschah,stand bei einigen Standbesuchern ganz klar im Vordergrund. Es gibt in der Schweiz noch immer keine griffigen Regeln für Konzerne.

Unser Infostand zur Tätigkeit von Amnesty International am Maimarkt Heerbrugg

Am diesjährigen Maimarkt in Heerbrugg, der am Samstag, 15. Mai 2021 stattfindet, werden wir natürlich wieder mit dabei sein und an unserem Stand von 9-17 Uhr über allgemeine Tätigkeitsbereiche von Amnesty International informieren.

Gerne laden wir Sie ein, vorbeizuschauen, mit uns ins Gespräch zu kommen, sich zu informieren oder einen der ausgelegten Briefe gegen das Vergessen zu unterzeichnen.

Ebenfalls werden wir Ihnen unseren Einsatz für ein NEIN zum Polizeigesetz gegen Terrorismus (PMT) erläutern und erklären, welche weiteren NGOs wehement gegen diese Gefahr für Demokratie und Menschenrechte vorgehen.

Wir freuen uns über konstruktiven Austausch, Interesse und Feedback – wir sehen uns am Maimarkt 2021!

Eine weitere Erfolgsmeldung – Gerichtssekretär aus Haft entlassen

Am 18. Juli 2018 verurteilte das St. Petersburger Bezirksgericht von Kalininsky den ehemaligen Gerichtssekretär und Whistleblower Aleksandr Eivazov wegen «Behinderung der Justiz im Amt» zu einem Jahr und zehn Monaten in einer offenen Strafkolonie. Er wurde am 21. Juli entlassen, nachdem er seine Strafe bereits in vollem Umfang während der Untersuchungshaft verbüsst hatte.

Im Oktober 2016 nahm Aleksandr Eivazov seine ­Arbeit als Gerichtssekretär beim Gericht des ­Landkreises Oktyabrsky in St. Petersburg auf. Sein Wunsch war es, eines Tages Richter zu werden.

Doch schon bald erlebte er an seinem Arbeitsplatz Verstösse gegen das Arbeitsrecht und gegen ­ethische Grundsätze: Sekretariatsangestellte wurden ­aufgefordert, Protokolle über Verhandlungstermine zu fälschen, Richter führten ihre Beratungen nicht hinter verschlossenen Türen durch. ­Eivazov ­reichte Beschwerde ein – bei höheren gerichtlichen Instanzen, beim Qualifizierungskollegium der Justiz, aber auch beim Inlandgeheimdienst. Eine Reaktion blieb aus. Darauf informierte er Journalisten und verbreitete seine Feststellungen im Internet.

Im Dezember 2016 kündigte Eivazov seine Stelle. Im folgenden Monat suchte ihn der Vizepräsident des Gerichts in Begleitung von uniformierten Beamten auf und forderte ihn auf, das rückdatierte Protokoll ­einer ­Gerichtsverhandlung zu unterzeichnen. Eivazov ­lehnte ab. Kurz darauf wurde gegen ihn ein Straf­verfahren wegen Behinderung der Justiz eingeleitet.

Seit dem 22. August befindet sich Eivazov in Untersuchungshaft. Amnesty International setzt sich für seine umgehende Freilassung ein. Aleksandr Eivazov ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der lediglich aufgrund der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäusserung strafrechtlich verfolgt wird. Eivazov leidet an Asthma und befindet sich mittlerweile in einem besorgniserregenden Zustand, da ihm jegliche medizinische Versorgung verweigert wird.

Der Gerichtsschreiber ist nicht der Erste, der auf Mängel im russischen Justizsystem aufmerksam machte. 2014 brachte der Uno-Sonderberichterstatter für die Unabhängigkeit von Richtern und Anwälten seine «Sorge über Vorwürfe zu (…) Drohungen und unzulässiger Einflussnahme, Behinderung und Druck auf die Justiz» zum Ausdruck.

Am 18. Juli 2018 befand das St. Petersburger Bezirksgericht von Kalininsky Aleksandr Eivazov wegen «Behinderung der Justiz im Amt» (Paragraf 294, Teil 3 des russischen Strafgesetzbuches) für schuldig und verurteilte ihn zu einem Jahr und zehn Monaten in einer offenen Strafkolonie. Das Gericht stellte fest, dass Aleksandr Eivazov absichtlich und aus persönlicher Abneigung gegenüber einem Richter handelte, mit dem er von Oktober bis Dezember 2016 zusammenarbeitete, als er es versäumte, ein Verhandlungsprotokoll vorzubereiten und zu unterzeichnen. Nur Tage vor dem Urteil des Bezirksgerichts trat ein neues Gesetz in Kraft, das vorsieht, dass ein Tag in Untersuchungshaft zwei Tagen in einer offenen Strafkolonie entspricht. Dieses neue Gesetz hatte zur Folge, dass Aleksandr Eivazov die Zeit, die er nach dem Schuldspruch im Gefängnis verbringen sollte, bereits während der Untersuchungshaft verbüsst hatte. Er wurde am 21. Juli aus der Haft entlassen. Aufgrund der ursprünglichen ungerechtfertigten Inhaftierung legt sein Rechtsbeistand gegen das Urteil Rechtsmittel ein.

Der ehemalige Gerichtssekretär Aleksandr Eivazov wurde am 22. August 2017 in Sotschi im Südwesten Russlands zu Unrecht wegen «Behinderung der Justiz im Amt» (Paragraph 294, Teil 3 des russischen Strafgesetzbuches) und «Verleumdung im Amt» (Paragraph 128, Teil 3 des russischen Strafgesetzbuches) inhaftiert, nachdem er Menschenrechtsverletzungen im russischen Justizsystem aufgedeckt hatte. Die Anklage wegen «Verleumdung» wurde in einer Anhörung am 28. Juni wegen fehlender Beweise von der Staatsanwaltschaft fallengelassen.

Dem Rechtsbeistand von Aleksandr Eivazov zufolge war der Fall ein «politischer, kein rechtlicher». Dies würde erklären, warum das Strafmass so hart ausfiel — höher, als von der Staatsanwaltschaft gefordert und höher als ein Gericht normalerweise gegen eine Person verhängen würde, die zum ersten Mal wegen dieser Anklage schuldig gesprochen wird – aber Zugeständnisse für beide Seiten machte. Es ermöglichte schlussendlich die Freilassung von Aleksandr Eivazov innerhalb weniger Tage und erlaubte gleichzeitig den Behörden, die die ungerechtfertigte Strafverfolgung einleiteten, das Gesicht zu wahren.

Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich.

 

Quelle: plädoyer 06/2017 vom von Lisa Salza, Amnesty International sowie Amnesty Schweiz

Endlich frei! Amnestys Ehrenpräsident Taner Kılıç aus dem Gefängnis entlassen

Der Ehrenvorsitzende von Amnesty in der Türkei, Taner Kılıç, ist endlich aus
der Untersuchungshaft entlassen worden. Ein Gericht in Istanbul ordnete seine Freilassung aus einem Gefängnis im westtürkischen Izmir an. Über 400 Tage befand sich Taner Kılıç in Haft.

Hier das Video dazu!

Kumi Naidoo, der neue Generalsekretär von Amnesty International, sagte zur Freilassung: «Wir sind überglücklich über diese Nachricht. Wir haben mehr als ein Jahr lang alles dafür getan, um dies zu erreichen. Jetzt kann Taner endlich seine Familie wieder in die Arme schliessen. Das werden wir feiern».

«Unter die Freude und Erleichterung mischt sich aber auch Trauer, Wut und Entschlossenheit. Trauer über all die Dinge, die Taner während seiner ungerechtfertigten Inhaftierung verpasst hat. Wut darüber, dass die grundlosen Anschuldigungen gegen ihn und die Istanbul 10 nicht fallen gelassen wurden. Und die Entschlossenheit, unseren Einsatz für die Menschenrechte in der Türkei und für die Freilassung all jener Menschenrechtsverteidiger, Journalistinnen und anderer zu Unrecht eingesperrter fortzusetzen».

Quelle: amnesty.ch

Standaktion zum Schutz der europ. Menschenrechtskonvention (EMRK)

Am diesjährigen Maimarkt in Heerbrugg, 19. Mai 2018 werden wir wieder dabei sein und uns für ein NEIN zur Anti-Menschenrechtsinitiative einsetzen.

Anti-Menschenrechtsinitiative Ein Angriff auf die Menschenrechte

Die SVP-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» verlangt, dass die Bundesverfassung über dem Völkerrecht steht. Die Initiative ist ein Angriff auf die Menschenrechte, denn ihr Ziel ist die Kündigung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Sie sendet ein gefährliches Signal an Unrechtsstaaten in Europa und anderswo. Sie bedroht die Demokratie und schwächt den Rechtsstaat in der Schweiz.

Gegen unsere Werte und Rechte

Die Initiative widerspricht den Werten, für die Amnesty International einsteht und für die auch die Schweiz wirbt: Respekt für Grund- und Menschenrechte, Schutz der Minderheiten, Rechtsstaatlichkeit, Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit.

Fatale Folgen einer Annahme

Eine Annahme der Initiative könnte den Austritt der Schweiz aus dem Europarat und der EMRK zur Folge haben. Das wäre nicht nur ein massiver Image-Schaden für die Schweiz. Wir würden auch den Schutz unserer Rechte durch die EMRK und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg verlieren. Die in der EMRK verbrieften Rechte sind zwar in der Bundesverfassung festgehalten; diese können aber durch Volksinitiativen jederzeit aufgehoben werden.

Kollision mit internationalem Recht

In den letzten Jahren kollidierten mehrere SVP-Initiativen (lebenslange Verwahrung, Ausschaffung krimineller Ausländer, Minarettverbot usw.) mit international verbrieften und von der Schweiz anerkannten Menschenrechten. Die Schweiz wurde vom EGMR bisher (noch) nicht wegen einer kontroversen Initiative verurteilt, aber die EMRK gilt jeweils als rote Linie, die bei der Umsetzung nicht überschritten werden darf.

Demokratie ist nicht die Diktatur der Mehrheit

Mit einer Annahme der Initiative würde es einfacher werden, auf Kosten von Minderheiten Politik zu machen. Heute mögen vor allem die Rechte von ausländischen Minderheiten – Asylsuchende oder Muslime – im Visier sein. Morgen kann es dich und mich treffen. Demokratie ist nicht die unbegrenzte Herrschaft der Mehrheit. Zum Schutz der Minderheiten und zur Sicherung der Freiheit des Einzelnen braucht es rechtsstaatliche Garantien wie die EMRK.

Wir wollen keine Rechtsunsicherheit

Die Initiative ist unklar formuliert und steckt voller Widersprüche. Einerseits sieht die Initiative in der Bundesverfassung die oberste Rechtsquelle der Schweiz und verlangt nötigenfalls eine Kündigung der völkerrechtlichen Verträge. Andererseits lässt die Initiative offen, wann ein Vertrag  gekündigt werden müsste und durch wen. Die Initiative löst keine Probleme, sondern schafft mehr Rechtsunsicherheit.

Die Schweiz ist keine Vertragsbrecherin

Die Initiative macht die Schweiz zur unzuverlässigen Vertragspartnerin. Ein Land, das Abmachungen nur unter dem Vorbehalt trifft, dass es die Verträge verletzen darf, ist unglaubwürdig und geniesst kein Vertrauen. Soll die Schweiz in Kauf nehmen, internationale Verträge brechen zu müssen und so ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel setzen? Das kann nicht in unserem Interesse sein. Als Kleinstaat im Herzen Europas ist die Schweiz auf gute Beziehungen mit den Nachbarländern angewiesen.

Wir wollen Unrechtsstaaten kein Vorbild sein

Die Schweiz gilt weithin als Vorbild in Sachen Menschenrechte. Ein Austritt der Schweiz aus der EMRK würde ein gefährliches Signal aussenden – insbesondere an Staaten wie die Türkei, Russland oder Ungarn, in denen die Menschenrechte akut gefährdet sind. Die Schweiz sollte mithelfen, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in solchen Ländern zu stärken. Das kann sie nur, wenn sie selbst eine glaubwürdige und kohärente Menschenrechtspolitik betreibt.

Menschenrechte – warum sind sie wichtig?

Meine Rechte, Deine Rechte

Menschenrechte sind nichts Fremdes. Es sind Rechte, die uns allen gehören und von denen wir alle profitieren. Du hast das Recht, in die Schule zu gehen, deine Privatsphäre zu schützen, deine Meinung frei zu äussern und an Abstimmungen teilzunehmen. Das war nicht immer so!

Reaktion auf Krieg und Terror

Die modernen Menschenrechte wurden 1948 nach den Schrecken des Zweiten Weltkrieges und des Holocausts ausgerufen: Als gemeinsame Werte und Grundlage für Freiheit, Sicherheit und Frieden in der Welt. Angesichts der heutigen Konflikte und des verbreiteten Terrors haben die Menschenrechte nichts an Aktualität und Bedeutung verloren. Im Gegenteil.

Garantie für Sicherheit und Freiheit

Um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa zu fördern und um totalitäre Regimes in Zukunft zu verhindern, wurde der Europarat gegründet und 1950 die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) verabschiedet. In allen Ländern des Europarates sind die Menschenrechte verbindlich gültig und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einklagbar. Das sorgt für Rechtssicherheit und Stabilität in Europa und für den Schutz jeder einzelnen Person. Bis heute.

Fortschritte in der Schweiz

Die Schweiz konnte der EMRK erst beitreten, als sie 1971 das Frauenstimmrecht einführte und die politische Diskriminierung der Frauen aufhob. Der Beitritt führte zu weiteren Fortschritten in der Schweiz: Die Rechte von Angeklagten auf ein faires Verfahren wurden gestärkt, die Medienfreiheit geschützt, das Familienleben und die Privatsphäre verteidigt. Davon profitieren wir alle.

Schutz der Schwächsten

Auch heute gibt es Menschen in der Schweiz, deren Rechte nicht gewahrt werden. Sie sind zwar in der Minderheit – aber wer garantiert mir, dass mein behindertes Kind, meine dementen Eltern oder mein frankophoner Arbeitskollege nicht auch einmal zu einer Minderheit gehören, deren Rechte verteidigt werden müssen? Die Stärke eines Landes misst sich daran, wie es seine Schwächsten behandelt.

Rechte sind keine Selbstverständlichkeit

Die grösste Stärke der Menschenrechte ist zugleich ihre grösste Schwäche: Solange die Rechte gewahrt werden – wie es heute für eine Mehrheit der Bevölkerung in der Schweiz der Fall ist – wird ihre Existenz entweder nicht bemerkt oder als Selbstverständlichkeit hingenommen. Erst wenn die Rechte eingeschränkt werden, wird uns bewusst, wie wichtig sie sind. Es sind deine Rechte: Kenne und verteidige sie!

Was macht Amnesty International?

Amnesty International konstatiert weltweit einen Angriff auf die Menschenrechte. In vielen Ländern wird die Arbeit von NGOs eingeschränkt, Journalistinnen werden verhaftet, Menschenrechtsverteidi­ger verleumdet, verfolgt, gar umgebracht. Amnesty setzt sich weltweit für die Durchsetzung der Menschenrechte ein – auch in der Schweiz. Deshalb lehnt Amnesty die SVP-Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter» als Angriff auf die Menschenrechte ab und mobilisiert die Öffentlichkeit für ein klares Nein.
(Quelle: Amnesty Schweiz)

Erfolgsmeldung

Verfahren gegen Valentina Cherevatenko eingestellt

Die Regionalgruppe Rheintal von Amnesty International war am letzten Herbstmarkt
in Heerbrugg wieder einmal mehr mit einer Petition vor Ort. Dieses Mal ging es um die Freilassungen des Amnesty-Präsidenten in der Türkei, Taner Kilic, sowie jene seiner Direktorin, Idil Eser. Beide wurden in diesem Sommer wegen ihrer Menschenrechtsarbeit verhaftet. Wir haben nun am Herbstmarkt mit der Unterstützung der Passanten sage und schreibe 210 Unterschriften für die Freilassung der beiden gesammelt. Dafür bedanken wir uns an dieser Stelle herzlich.

Nun werden wir immer wieder gefragt, ob und was denn die Unterschriften nützen. Und dann gibt es auch noch jene, die von vornherein überzeugt sind, dass unser Einsatz sowieso nichts bringt. Zum Erfolg unserer Arbeit haben wir gerade ein aktuelles Beispiel: Einige von unserer Gruppe haben in der Woche nach dem Herbstmarkt Post aus Russland bekommen. Darin wurde uns mitgeteilt, dass die Anklage gegen die russische Menschenrechtsaktivistin Valentina Cherevatenko fallengelassen wurde!

Damit es zu diesem Erfolg kam, wurden weltweit Ende Juni unzählige Briefe für Valentinas Freilassung verschickt, auch von unserer Gruppe und all jenen Personen, die auf unserer „Briefschreibeliste“ stehen. Valentinas „Vergehen“ war nur, sich für Frauenrechte in der Don-Region in Russland einzusetzen.

Solche guten Neuigkeiten, von denen wir Aktivmitglieder regelmässig erfahren, lassen uns hoffen, dass wir auch dieses Mal mit der Petition für Taner und Idil Erfolg haben werden. Wenn es soweit ist, melden wir uns wieder.

Regionalgruppe Rheintal von Amnesty International, stellv. Carmen Kalt

Maimarkt 2017 in Heerbrugg

Im Supermarkt: Rund 50% unserer Alltagsprodukte enthalten Palmöl.

Auch am diesjährigen Maimarkt in Heerbrugg wird es unsere Standaktion geben. Wir thematisieren diesesmal den Palmöl-Skandal in Indonesien. Und wie namhafte Weltmarken von Kinder- und Zwangsarbeit profitieren um Palmöl angeblich nachhaltig herzustellen.

Amnesty fordert die Palmöl importierenden multinationalen Konzerne auf, Massnahmen gegen den Missbrauch und Etikettenschwindel zu ergreifen.

Es wurde aufgedeckt, wie Kinder schwere und gefährliche Arbeit leisten. Sie arbeiten ohne Schutzkleidung auf Plantagen, auf denen giftige Chemikalien verwendet werden und tragen viel zu schwere Säcke mit Palmfrüchten.

Frauen müssen nach wie vor in unsicheren Arbeitsverhältnissen arbeiten – ohne jeglichen Arbeitsschutz und ohne Gesundheits- oder Altersvorsorge und mit Androhung von Lohnkürzungen. Die Ausbeutung reicht bis zu Zwangsarbeit: Den Frauen wird gedroht,
sie würden keinen Lohn mehr erhalten oder ihr Lohn werde gekürzt, wenn sie keine Überstunden leisten.

Arbeiterinnen und Arbeiter leiden unter schweren Verletzungen durch ein hochgiftiges Herbizid, das trotz eines Verbots der EU weiterhin auf den Plantagen eingesetzt wird

Am Samstag, 20. Mai 2017
sind wir vor Ort, geben Antworten, sammeln Unterschriften, setzen uns ein und
stehen für Gespräche zur Verfügung.

Alle Menschenrechts-Interessierte sind herzlich eingeladen, die Aktivmitglieder der Amnesty-Gruppe Rheintal dort direkt zu kontaktieren. Helfen Sie mit. Jede Unterschrift zählt!

Ort: Am Markt (gleich gegenüber dem Bahnhof)

Zeit: 9-17 Uhr

Maimarkt Heerbrugg 2015

Unterschriftensammlung für Konzernverantwortungsinitiative

Standaktion der Gruppe Rheintal zur Konzernverantwortungsinitiative.

Am Samstag, 16.Mai 2015 wird die Amnesty-Gruppe Rheintal am Maimarkt in Heerbrugg (beim Bahnhof) von 9-17 Uhr eine Standaktion betreffend Konzernverantwortungsinitiative durchführen.

Kinderarbeit auf Kakaoplantagen, unmenschliche Arbeitsbedingungen in Textilfabriken, Umweltverschmutzung beim Rohstoffabbau. Gemäss einer Studie der Universität Maastricht befindet sich die Schweiz unter den Top 10 der Länder, denen am meisten Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen vorgeworfen werden.

Schluss mit der Ausbeutung von Mensch und Natur durch Konzerne mit Sitz in der Schweiz!

Die Konzernverantwortungsinitiative jetzt unterschreiben!

Herbstmarkt Heerbrugg 2014

Folter stoppen – Menschen schützen.

Obwohl Folter und Misshandlung weltweit verboten sind, werden Menschen heute in vielen Ländern gefoltert.

Die Regierungen müssen endlich ihre Versprechen einlösen und Menschen wirksam vor Folter schützen.

Wir verlangen konkret Schutz für drei Frauen und zwei Männer:

  • Claudia Medina Tamariz, Mexiko
  • Moses Akatugba, Nigeria
  • Dilorom Abdukadirova, Usbekistan
  • Ali Aarrass, Marokko
  • Alfreda Disbarro, Philippinen

Sie alle wurden gequält, erniedrigt und misshandelt.

Deshalb fordern wir die Behörden dieser Länder auf:

  • die Hinweise auf Folter zu untersuchen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen;
  • mit medizinischen Untersuchungen die Folgen der Folter zu dokumentieren;
  • die Gefangenen freizulassen, wenn nichts gegen sie vorliegt, oder sie in einem fairen Verfahren zu verurteilen und dabei keine unter Folter erpresste «Geständnisse» zuzulassen;
  • verhängte Todesstrafen in Haftstrafen umzuwandeln.

Amnesty International wird diese Petition im Herbst 2014 an die zuständigen Behörden in den fünf Ländern übergeben.

Das Folterverbot gilt absolut

Das Verbot der Folter und der grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ist eines der Menschenrechte, die absolut und ohne Ausnahme gelten.

Folter bewirkt…

  • dass Menschen unerträgliche Schmerzen zugefügt werden
  • dass ihr Wille gebrochen und ihre Persönlichkeit zerstört wird
  • dass Opfer und Täter brutalisiert werden
  • dass das Opfer sagt, was der Täter hören will
  • dass Bevölkerungsgruppen gegeneinander aufgebracht werden, bis Hass und Terror zwischen ihnen entsteht, bis die Brutalität alltäglich und der Terrorismus weiter gestärkt wird
  • dass die Gräben in der Gesellschaft vertieft werden und moralische Massstäbe verloren gehen

 

Kommen Sie doch am Stand vorbei am Samstag, 20. September 2014 von 9-17 Uhr am Herbstmarkt Heerbrugg.

Maimarkt Heerbrugg 2014

Briefe unterschreiben –
für Menschen in akuter Gefahr!

Auf dem diesjährigen Mai- markt in Heerbrugg stellt unsere Gruppe Rheintal das Kerngeschäft von Amnesty International vor: Wir schrei- ben regelmässig Briefe an Verantwortliche von konkreten Menschenrechtsverletzungen betreffend einzelner oder mehrerer Opfer. Darin appellieren wir an die Einhaltung von Menschenrechten.

Wir werden direkt am Amnesty-Stand Unterschriften sammeln. Mit Ihrer Unterschrift können Sie sich sofort für Menschen einsetzen, die unmittelbar von Folter, Todesstrafe oder anderen akuten Situationen bedroht sind. Diese Briefe, sogenannte „Urgent Actions“ sind das schnellste und effizienteste Mittel, um bedrohten Menschen zu helfen. Innerhalb kurzer Zeit schicken Mitglieder des Urgent Actions-Netzwerks aus der ganzen Welt Protestbriefe gezielt an Regierungen und Behörden. In fast der Hälfte der Fälle sind Urgent Actions nachweislich erfolgreich.

Zudem stellen wir unseren Briefschreibservice vor und geben Auskunft darüber, wie man konkret helfen kann: schnell und direkt an Verantwortliche gerichtet.

Helfen Sie mit – Ihre Unterschrift zählt!

Treffen Sie uns am Samstag, 17. Mai 2014 von 9-17 Uhr am Maimarkt Heerbrugg